Genehmigungsbehörden für den Bau unseres Waldkindergartens

Um Interesse und Akzeptanz zu wecken, hat es sich als positiv erwiesen, mit folgenden Stellen Kontakt aufzunehmen:


Die Eltern der Kinder müssen sich für das Projekt interessieren und unterstützen. Sie müssen über das pädagogische Konzept, über die Besonderheiten der Betreuung und über die gesundheitlichen Aspekte informiert werden.

Akzeptanz und Unterstützung durch die örtliche Jugendhilfe – Bedarfsplanung, sowie Landesjugendamt- Betriebserlaubnis

Dem Grundstückseigentümer des Standortes der Einrichtung, den Jagdpächtern und allen, die Nutzungsrecht an den ausgewählten Waldflächen haben um die Erlaubnis bzw. ein Einvernehmen über die Nutzung des Waldgebietes zu erzielen.

Mit der Kommune zur Errichtung und zur Übernahme der durch den Betrieb des Waldkindergartens entstehenden und durch Landeszuschuss, Anteil freier Träger und Elternbeitrag noch nicht gedeckten Kosten.

Mit der Forstverwaltung zur Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Konzeptes und vorausschauend wegen möglicher Gefahren (z.B. Windbruch, Waldarbeiten) = Standortgenehmigung.

Mit der Umweltschutzbehörde (ausgewiesene Naturschutzzonen).

Mit dem Bauamt, für evtl. bautechnische Auflagen

Mit der Feuerwehr, um die Brandschutzordnung im Wald zu klären.

Mit dem Veterinäramt – für ein epidemiologisches Gutachten des zu nutzenden Waldstückes bezüglich Tollwut, Tierseuchen etc.

Mit dem Gesundheitsamt, um sich zu Vorsorgemaßnahmen (Zecken, Fuchsbandwurm) und zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen- beraten zu lassen.

Mit den Anwohnern, um Informationen weitergeben und Verständnis wecken zu können.

Haben Sie Fragen? Telefonnummer 03771 - 333 28