Wir wurden von den Kommunen aufgefordert im Mai die Beiträge wie folgt zu berechnen:
- wer die Notbetreuung ab dem 04.05.2020 in Anspruch genommen hat, bezahlt die Hälfte des Elternbeitrages
- wer die Notbetreuung ab dem 11.05.2020 in Anspruch genommen hat, bezahlt ein Viertel des Elternbeitrages
Wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, muss kein Elternbeitrag bezahlt werden.
Anfang Juni werden wieder, wie gewohnt die Elternbeiträge eingezogen.